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AGB

COVID-19

  • Die Reisenden sind verpflichtet sich selbständig über geltende aktuelle Reiserestriktionen zu informieren.
    Sind Sie selber, eine Ihnen nahestende Person oder Mitreisende an Covid-19 erkrankt, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen nicht und es können keine Forderungen an Hus Janett gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseannullierungskostenversicherung

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
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Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. 
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1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend «Mieter») und dem Vermieter Corina und Nicolo Janett in Rudolfstetten/Schweiz (nachstehend «Vermieter») für die Anmietung Hus Janett in Morjärv/Schweden. 
Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei Hus Janett zu tätigen.


2. Vertragsabschluss
Mit dem Abschluss der Buchung bieten Sie Hus Janett verbindlich den Abschluss des Mietvertrages an und anerkennen die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich auch für alle durch Sie mit angemeldeten Personen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie bei Rücktritt von der Buchung die Konditionen gemäss Ziffer 8. Der Eingang des Auftrages wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung zustande. Weicht die Buchungsbestätigung von der Leistungs- bzw. Objektbeschreibung auf der Internet-Präsentation ab, so anerkennen Sie den Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung, mit der Anzahlung des Reisepreises, der Gesamtzahlung oder dem Reiseantritt. Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung aufgeführten Teilnehmer sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Der Vermieter kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen.


3. Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Mietpreises und die Kaution von Fr. 200.-- für das Haus zu leisten. Sollten Sie das Boot mit Motor ebenfalls mieten, ist die Kaution von Fr. 200.-- extra zu leisten. Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird Ihnen nach der Buchung mitgeteilt. Bei kurzfristigen Buchungen oder bei bestimmten Zahlmethoden ist der Gesamtpreis sofort fällig. Es können Gebühren verrechnet werden, die Ihnen vor Abschluss der Buchung angezeigt werden. Zahlungen an den Vermieter, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Vermieter das Ferienhaus zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr nach Ziffer 8 verlangen.


4. Leistungen
Die vertragliche Leistung umfasst die Überlassung des gebuchten Objekts im Zustand gemäss der Objektbeschreibung im Internet und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Sonderwünsche, bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung vom Vermieter abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Der Schlüsselübergeber vor Ort ist vom Vermieter nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt.


5. Preise
Der Mietpreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Mietpreis eingeschlossen. Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, sind diese unmittelbar vor Ort an den Vermieter oder den Schlüsselhalter zu entrichten. Nicht oder zu wenig gezahlte Beträge werden zuzüglich einer allfälligen Bearbeitungsgebühr nachgefordert.


6. Leistungs- und Preisänderungen
Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Vermieter grundsätzlich bindend, sowie die Grundlage des Mietvertrages geworden sind. Der Vermieter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Der Vermieter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Miete geltenden Wechselkurse  - in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung auf den Mietpreis auswirkt. Der Vermieter informiert Sie in diesem Fall spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Falls Preiserhöhungen 10% übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden, können Sie ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten. 


7. Pflichten des Reisenden
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise erfolgt grundsätzlich zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Allfällige Abweichungen der Anreisezeiten werden Ihnen zusammen mit dem Mietvertrag mitgeteilt. Verspätungen müssen Sie dem Schlüsselhalter des gebuchten Objekts, bzw. der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis spätestens 11:00 Uhr. Sie können das Ferienobjekt einschliesslich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden müssen Sie unverzüglich melden und ersetzen. Das Ferienhaus darf nur mit der in der Reiseanmeldung vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Mitnahme eines Haustieres ist nicht gestattet.  Bei Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt werden. Der Vermieter oder Schlüsselhalter darf bei der Übergabe der Schlüssel eine angemessene Kaution verlangen. Sofern sich aus der Bestätigung nichts anderes ergibt, kann diese in bar hinterlegt werden. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemässer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution - abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden - zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Vor Abreise müssen Sie die Grundreinigung - insbesondere die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks - vornehmen. Sie haben - wenn nicht anders vereinbart - für die gründliche, besenreine Reinigung des Ferienobjektes einschliesslich der gesamten Einrichtung zu sorgen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Grundreinigung werden Ihnen pauschal CHF 300.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Endreinigung mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Nutzungsausfall) behält sich der Vermieter vor.

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8. Annullationskosten
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten oder Sie oder ein Ersatzteilnehmer die Reise nicht antritt, erhebt der Vermieter die folgenden Annullierungsgebühren:

  • Ab Buchungsdatum bis 64 Tage vor Reisebeginn: CHF 100.-- Bearbeitungsgebühr

  • 43 bis 63 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

  • 42 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

  • bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises
     

Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Vermieter eintrifft. Wird das Objekt verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.


 9. Änderungen durch den Reisenden
Für generelle Änderungen (z.B. Namen oder Anzahl der Reisenden) entstehen keine Bearbeitungsgebühr. Für Änderungen hinsichtlich des Reisetermins gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8. Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich (Einschreiben) zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Sie deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger.


10. Ersatzmiete und Rücktritt oder Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann vor Reisebeginn und ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender die Vermietung trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Masse vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;
b) wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Kündigt der Vermieter den Vertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt der Vermieter gemäss Punkt b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.


11. Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer oder Schlüsselhalter des Objekts, bzw. zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte eine Abhilfe vor Ort nicht möglich sein, müssen Sie umgehend den Vermieter benachrichtigen, damit Ihnen unter Gewährung einer angemessenen Frist eine Lösung offeriert werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgehensweise ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eigentümer oder Schlüsselhalter des Objekts, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Beanstandungen sowie Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung schriftlich und unter Beilage von Beweismitteln (Fotos, Bestätigung des Schlüsselhalters oder der Lokalstelle etc.) gegenüber dem Vermieter Corina und Nicolo Janet, Säntisstrasse 23, CH-8964 Rudolfstetten geltend gemacht werden.


12. Haftung

Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch den Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfenWir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung, falls Sie nicht bereits über eine solche verfügen. Die Ansprechpartner vor Ort (Vermieter oder Schlüsselhalter, usw.) haben nicht die Funktion eines Reiseleiters. 


13.  Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter untersteht dem Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Vermieter gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Bremgarten, Kanton Aargau, Schweiz.

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